Integrität und Compliance

Integrität und Compliance

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Integrität und Compliance bei Volkswagen Poznan​​

Integrität heißt für uns, Haltung zu zeigen. Integrität wirkt als innerer Kompass, um aus eigener Überzeugung das Richtige zu tun – unabhängig von ökonomischem oder sozialem Druck. Um Orientierung und Unterstützung zu bieten, ist Integrität fest in unseren Prozessen und Entscheidungen verankert. So übernehmen wir Verantwortung und zeigen Haltung. Dies stärkt unsere Vertrauenswürdigkeit und macht uns noch attraktiver für unsere Investoren, Kunden und Mitarbeitenden.


Wir sind überzeugt: Wir können als Unternehmen nur nachhaltig erfolgreich sein, wenn wir alle integer und regelkonform handeln. Deshalb sind Integrität und Compliance Bestandteil unserer Volkswagen Poznan Strategie GRIP 2030.


Wir sind uns bewusst: Verstöße gegen Gesetze, Regeln und Vorgaben haben Konsequenzen. Auch deshalb wollen wir auf diesem Gebiet Vorbild sein. Die ethische Basis unseres Handelns haben wir in unseren Verhaltensgrundsätzen (Code of Conduct), sowie in den Group Essentials (unseren Konzerngrundsätzen), festgehalten. Wir leben unsere Unternehmenswerte, Prinzipien und Regeln. Wir fördern ein vertrauensvolles, aufrichtiges und faires Miteinander, um mit klaren Regeln und klarer Haltung Verantwortung zu übernehmen und den Konzern und seine Mitarbeitenden zu schützen.


Bei Fragen zu Integrität und Compliance bei Volkswagen Poznan wenden Sie sich bitte an: compliance@vw-poznan.pl

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Unser Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln hat bei Konzern Volkswagen oberste Priorität. 


Der Erfolg unseres Konzerns basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.


Qualifizierte und erfahrenen Mitarbeitende des Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen und gehen ihnen systematisch nach. Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.


Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Konzern Volkswagen versichert keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber*innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt, und die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet. 


Detaillierte Informationen zur Meldung von Verstößen finden Sie unten und auf der Internetseite des Volkswagen Konzerns: Unser Hinweisgebersystem | Volkswagen Group (volkswagen-group.com).

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Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Qualifizierte und erfahrenen Mitarbeitende des Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potentielle Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungs-Empfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.


Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.


* Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

Sie haben ein Anliegen oder Feedback, das ein Volkswagen Poznan Produkt oder eine Dienstleistung betrifft?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder bei Feedback zu Produkten oder Dienstleistungen des Volkswagen Poznan oder unserer Geschäftspartner an: https://volkswagen-poznan.pl

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Hinweisgebersystem bedauerlicherweise keine Kundenanliegen annehmen kann.

Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben.

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern.

24/7 Hotline

Sie können Meldungen 365 Tage, rund um die Uhr über die folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgeben:

+800 444 46300

Sollte Ihr lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützen, können Sie zur Hinweisabgabe auch die folgende, gebührenpflichtige Telefonnummer nutzen:

+49 5361 946300

Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform [Einführung (bkms-system.com)] in unterschiedlichen Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt. Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das Aufklärungs-Office ebenso in allen Sprachen per E-Mail oder Post kontaktieren.

Volkswagen Poznan hat externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgeber*innen – auf Wunsch auch anonym – an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Information unter dem folgenden Link: http://www.ombudsmen-of-volkswagen.com/

Sie erreichen das Aufklärungs-Office per E-Mail über die folgende Adresse:

io@volkswagen.de

Zentrales Aufklärungs-Office


Postanschrift:

Volkswagen AG
Zentrales Aufklärungs-Office
Postfach 1717

Berliner Ring 2

38436 Wolfsburg 

Deutschland


Persönlich:


Bitte vereinbaren Sie Termine vorab über E-Mail unter folgende Adresse: io@volkswagen.de  

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen einen lokalen Ansprechpartner?

Fragen hinsichtlich des Hinweisgebersystems in Volkswagen Poznan können Sie ebenfalls an das Aufklärungs-Office, aber auch unsere Compliance Officer per E-Mail unter Compliance@vw-poznan.pl richten.